Pflegesätze
Monatliche Heimentgelte ab 01.10.2021 - 30.09.2022
für Selbstzahler im Einzel- und Doppelzimmer
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Abwesenheitsvergütung:
Soweit die Abwesenheit 3 Kalendertage überschreitet, werden ab dem 4. vollen Kalendertag Abschläge in Höhe von 25 % bei den Pflegebedingten Aufwendungen und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung vorgenommen.